§95 Beratung

Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs.1a AußStrG

  • Wie erleben Kinder die Scheidung ihrer Eltern…
  • Welche Reaktionen können sie zeigen…
  • Welche Gefühle, Ängste und Sorgen können sie belasten…
  • Was brauchen unsere Kinder…
  • Wie können wir unsere Kinder bestmöglich unterstützen, sodass sie diese stürmische Zeit gut bewältigen…

Zu diesen und anderen Fragen bekommen Sie im Rahmen der Elternberatung Informationen und Tipps.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung. Diese dient der Vorlage bei Gericht.
Der Beratungstermin kann einzeln oder als Paar in Anspruch genommen werden.

Einzelberatung € 60,- oder gemeinsame Beratung für beide Eltern je € 40,- (bar zu erlegen).

Gesetzestext: § 95 Abs. 1a AußStrG

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