Seit 2006 bin ich als Kinderbeistand tätig und begleite Kinder und Jugendliche auf Auftrag des Familiengerichtes während besonders belastender Verfahren über die Obsorge oder das Kontaktrecht. Aufgabe des Kinderbeistandes ist es, dafür zu sorgen, dass die Anliegen, Wünsche und Interessen des Kindes vor Gericht gehört werden. Der Kinderbeistand informiert die Kinder über den Gang des Verfahrens, ist parteilicher Vertreter der Interessen für das Kind und zur Verschwiegenheit dem Kind gegenüber verpflichtet. Inhalte der Gespräche mit dem Kind werden nur mit dessen Einverständnis weitergegeben.